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Rechtsgebiete / Bau- und Planungsrecht

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Raumplanung: BR genehmigt Richtpläne der Kantone BL, FR, JU, VS und ZG

Datum:
02.05.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Bauland, Baurecht, Einzonungsstopp, Richtplan
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verpasste Richtplan-Anpassungsfrist: GL, OW und TI

Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Der Bundesrat hat die fünf Richtpläne an der Sitzung vom 01.05.2019 genehmigt. Genehmigungsfolge: Verstärkung der Rückzonungsprogramme der Kantone Jura und Wallis sowie Rückzonungsauftrag an Basel-Landschaft.

Über keinen genehmigten Richtplan verfügen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin. Weil die 5-jährige Übergangsfrist gestern endete, gilt für diese Kantone ab sofort ein absoluter Einzonungsstopp.

Das Faktenblatt «Genehmigung der kantonalen Richtpläne Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug» orientiert über die Prüfungen der heute genehmigten Richtpläne:

Mehr: Bundesrat genehmigt Richtpläne der Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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