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Strafrecht

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Strafen für Gewalt gegen Beamte: Parlament immer noch uneinig

Datum:
10.12.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Beamte, Strafe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

16.496 PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Anpassung des Strafmasses in Artikel 285 StGB

Bei Angriffen auf Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach der Absicht des Ständerats (SR) künftig nur noch in Bagatellfällen Geldstrafen möglich sein:

  • Der SR hat am MI 08.12.2021 an dieser Differenz im Verhältnis zum Nationalrat (NR) festgehalten.
  • Der SR will Geldstrafen weiterhin in allen Fällen ermöglichen, sofern und soweit das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.

Der SR beharrte auf der Differenz:

  • 28 zu 9 Stimmen ohne Enthaltungen.

Weil der SR auf dieser und weiteren Differenzen beharrte, muss sich der NR nochmals mit der zurückgewiesenen Sache befassen.

CHRONOLOGIE

  • 23.02.2018   KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN NR   >   Folge gegeben
  • 18.01.2019   KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN SR   >   Keine Zustimmung
  • 05.12.2019   >   Wird übernommen
  • 02.03.2020   NATIONALRAT   >   Folge gegeben
  • 15.06.2021   STÄNDERAT   >   Keine Zustimmung

 

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