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Gewässerschutzverordnung (GSchV): BR startet Revisions-Vernehmlassung

Datum:
20.04.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Umweltrecht
Stichworte:
Gewässerschutz, Prävention, Umweltschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dauer: bis 10.08.2022 

Der Bundesrat (BR) hat am 13.04.2022 die Vernehmlassung zur revidierten Gewässerschutzverordnung eröffnet:

  • Trinkwasser und Oberflächengewässer sollen besser vor Pestiziden geschützt werden.
  • Stärkung der sicheren Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser
  • Leistung eines Beitrags für den Erhalt der Artenvielfalt.

Einleitung

Das Parlament hatte in der Frühlingssession 2021 mit der Parlamentarischen Initiative 19.475 ein Gesetz verabschiedet, mit welchem das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz abgeändert wurde.

Ziel ist die Verringerung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden. Obwohl formell kein indirekter Gegenentwurf zur Pestizid- und zur Trinkwasserinitiative vorliegt, soll das Kernanliegen aufgenommen werden.

Änderung des Gewässerschutzgesetzes

Das Parlament hat das Gewässerschutzgesetz ergänzt:

  • Die Zulassung eines Pestizids soll überprüft und angepasst werden, wenn es wiederholt und verbreitet die festgelegten Grenzwerte in den Gewässern überschreitet.

Anpassung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

In der revidierten Gewässerschutzverordnung (GSchV) will der BR nun folgendes regeln:

  • die Kriterien, welche die gesetzlich neu vorgesehene Überprüfung veranlassen
  • die betroffenen Pestizide
    • Pflanzenschutzmittel
    • Biozide
  • die Kontrollen
  • die Sanierungen der Entwässerungsplätze wo nötig, damit keine Pflanzenschutzmittel mehr in die Gewässer gelangen und Schaden anrichten können
  • die Konsolidierung der seit 1972 für die Kantone bestehenden Pflicht, Schutzzonen rund um Trinkwasserfassungen auszuscheiden:
    • Sichergestellung
      • Kein Bau von Strassen oder Häusern direkt dort, wo sich wertvolles Trinkwasser befindet
      • Keine Jaucheaustragung
    • Schutzzonenfestlegung oder -Anpassung durch die Kantone
    • Einführung einer Pflicht der Kantone,
      • fehlende Schutzzonen innert 10 Jahren auszuscheiden
      • Mängel zu beheben und
      • dem Bund darüber Bericht zu erstatten.

Vernehmlassungsdauer

Der BR hat zur Änderung der Gewässerschutzverordnung die Vernehmlassung eröffnet:

  • Dauer: 10.08.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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