Als Folge der Volksabstimmung vom SO 25.09.2022 werden die Mehrwertsteuer-Sätze wie folgt erhöht:
- der Mehrwertsteuer-Normalsatz
- von bisher 7,7 % auf neu 8,1 %
- der Sondersatz für Beherbergungen
- von bisher 3,7 % auf neu 3,8 %
- den reduzierten Satz
- von bisher 2,5 % auf neu 2,6 %.
Geplant ist das Inkrafttreten per 01.01.2024.
Die seit 01.01.2018 geltenden Mehrwertsteuersätze sollen in diesem Sinne erhöht werden.
An den Einordnungsgrundlagen der «Lieferungen und Leistungen» etc. in die jeweiligen Kategorien von «Normalsatz», «Sondersatz für Beherbergungen» und «Reduzierter Satz» soll sich nichts ändern.
Vgl. auch die bisherigen Grundlagen der nachfolgenden ESTV-«Links»
Links
Weiterführende Informationen
- MWSTG-Anpassungen 2018
- MWST allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam