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Gerichte / Staatsrecht

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Anspruch auf unabhängigen Ersatzrichter

Datum:
01.11.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Exequatur Schweiz
Stichworte:
Gerichtsschreiber als Ersatzrichter, unabhängiger Richter
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 30 Abs. 1; EMRK 6 Ziffer 1

In vielen Kantonen werden Gerichtsschreiber als Ersatzrichter eingesetzt. Immer wieder wird dabei von Parteivertretern eine Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit durch gerichtsinterne Hierarchien befürchtet.

Das Bundesgericht (BGer) hatte sich im Fall 1B_420/2022 detailliert mit der Frage zu befassen, ob der Einsatz eines Gerichtschreibers der entscheidenden Kammer als Ersatzrichter den Anspruch auf einen unabhängigen Richter verletze.

Es kam zum Schluss, dass die Einsetzung eines Gerichtsschreibers der entscheidenden Kammer als Ersatzrichter (in ebendieser Kammer) den Anspruch des Beschwerdeführers auf ein unabhängiges Gericht gemäss BV 30 Abs. 1 und EMRK 6 Ziff. 1 verletzte.

Dieser Anspruch sei zwar formeller Natur, weshalb seine Verletzung ungeachtet der materiellen Begründetheit des Rechtsmittels zu folgendem führe:

  • zur Gutheissung der Beschwerde und
  • zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.

Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers entstehe

  • keine Nichtigkeit des angefochtenen Entscheids.

Der Einsatz des Ersatzoberrichters im vorinstanzlichen Spruchkörper sei zwar mit BV 30 Abs. 1 und EMRK 6 Ziff. 1 unvereinbar, aber es handle sich bei solchen Ersatzrichtern indessen nichtsdestotrotz um gewählte und damit demokratisch legitimierte Gerichtspersonen.

Ergebnis

  • Ein hauptamtlicher Gerichtsschreiber darf nicht auch als Ersatzrichter am gleichen Gericht amten.

 BGer 1B_420/2022 vom 09.09.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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