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Pfändbarkeit einer ausbezahlten Freizügigkeitsleistung aus beruflicher Vorsorge

Datum:
15.11.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Stichworte:
berufliche Vorsorge, Freizügigkeitsleistung, Pfändbarkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 92 Abs. 1 Ziffer 10; SchKG 93 Abs. 1

Im vorliegenden Fall betraf die Pfändung die Barauszahlung einer Freizügigkeitsleistung, welche dem Beschwerdeführer gestützt auf Art. 5 Abs. 1 FZG gegenüber der Vorsorgeeinrichtung zustand, da er die Schweiz verlassen hatte.

Das Freizügigkeitsguthaben

  • war entsprechend fällig geworden und
  • fiel ohne Einschränkung in das Vermögen des Beschwerdeführers (BF) als Anspruchsberechtigter,
    • weshalb es von Gesetzes wegen nicht mehr seinem künftigen Lebensunterhalt (Vorsorge) dient und
    • aus diesem Grund unbeschränkt pfändbar wurde.

Laut Bundesgericht (BGer) ging der BF von unzutreffenden Voraussetzungen aus, dass die Pfändung im konkreten Fall eine (nur beschränkt pfändbare) Vorsorgeleistung betreffe und er sich zur konkreten Berechnung der pfändbaren Quote äusserte:

  • Art. 93 SchKG fand vorliegend infolge des Entfallens des Vorsorgecharakters und der dadurch entstandenen unbeschränkten Pfändbarkeit keine Anwendung.
  • Es waren daher die Ausführungen des BF zur Berechnung des Existenzminimums nicht zu vertiefen.

Der Beschwerde des BF war daher kein Erfolg beschieden.

BGer 5A_1032/2021 vom 02.08.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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