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Strafprozessrecht

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BR ermöglicht Zusammenarbeit mit Europäischer Staatsanwaltschaft (EUStA)

Datum:
22.12.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafprozessrecht
Thema:
Begründung einer Zusammenarbeitsmöglichkeit, aber nicht Ausweitung der Rechtshilfe
Stichworte:
Europa, EUStA, Rechtshilfe, Staatsanwaltschaft, Zusammenarbeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verordnung über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft – Inkrafttreten am 15.02.2023

Der Bundesrat (BR) ermöglicht der Schweiz die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA):

  • Mit einer neuen Verordnung (siehe Dokumente) hat der BR am 21.12.2022 die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen.
  • Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig mit der EUStA austauschen:
    • Beweismittel und
  • Der BR stärkt damit die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Die neue Verordnung ermöglicht die Zusammenarbeit, nicht aber eine Ausweitung der Rechtshilfe.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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