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Arbeitspflicht

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Örtliche Arbeitspflicht

Rechtsgebiet:
Arbeitspflicht
Stichworte:
Arbeitspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitsort entspricht als räumlicher Mittelpunkt

  • dem Betriebsort
  • sofern nicht etwas anderes festgelegt wurde wie
    • Montagearbeit
    • Dienstreisetätigkeit
    • Handelsreisender
  • sofern es zB in Notfällen die Treuepflicht gebietet wie
    • Betriebsstörung (zB Brand)
    • Versetzung.

Als Ort der Arbeitsausführung kann ursprünglich oder nachträglich das Heim des Arbeitnehmers (Home Office) vereinbart werden.

Literatur

  • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag, in: Zürcher Kommentar (Art. 319 – 330a OR), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 16 zu OR 319
  • PORTMANN WOLFGANG / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Schweizerisches Arbeitsrecht, 3. Auflage, Zürich / St. Gallen 2013, N 147

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