Folgende Arten der Versetzung können unterschieden werden:
- Arbeitsort
- Arbeitsbereich
- Arbeitsplatz
- Arbeitsfunktion
Ist im Arbeitsvertrag ein bestimmter Arbeitsort oder eine bestimmte Funktion vereinbart, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich ohne seine Zustimmung nicht an einen völlig anderen Ort oder in eine völlig andere Funktion versetzt werden.
Ist im Arbeitsvertrag bspw. ein gewöhnlicher Arbeitsort verabredet mit dem Vorbehalt, dass der Arbeitgeber den Arbeitsort durch einseitige Weisung verändern kann, ist eine Versetzung in einen anderen Betrieb oder an einen anderen Standort möglich. Die Versetzung muss zumutbar sein.