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Aufhebungsvereinbarung

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Vertragsinhalt

Rechtsgebiet:
Aufhebungsvereinbarung
Stichworte:
Aufhebungsvereinbarung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Klären Sie bei Aufnahme der Verhandlungen ab, dass Angebote unpräjudiziell bzw. ohne Rechtspflicht erfolgen und in einem ev. späteren Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürfen.

  • Form:
    • Aufhebungsverträge sollten schriftlich geschlossen werden (Schriftform nicht nur als Beweis-, sondern als Gültigkeitsform, damit aus späteren Gesprächen keine mündlichen oder konkludenten Änderungen oder Ergänzungen geltend gemacht werden können).
  • Beendigungszeitpunkt:
    • Bei der Terminbestimmung sind die Parteien nicht an Kündigungsfristen gebunden
    • Kompensationsabrede für Ueberstunden und Ueberzeit
    • Koordination von Freistellung, Stellensuche und Ferienbezug
    • Angabe des genauen Datums
    • Eine allf. Arbeitsunfähigkeit verändert den Beendigungszeitpunkt nicht
  • Geldforderungen:
    • Bestimmung offener Lohnforderungen
    • ev. Boni (Anspruch für das laufende Jahr oder nicht?)
    • allf. Ansprüche aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
    • vertraglich begründete Abfindungssumme
    • arbeitgeberseitige einmalige, freiwillige und ohne jede Rechtspflicht zu bezahlende Sonderzahlung
  • fortdauernde Pflichten des Arbeitnehmers:
    • Treuepflicht: besteht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter
    • Verschwiegenheitspflicht: ist über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zu beachten (vgl. OR 321a)
    • Konkurrenzverbot: wird es aufgehoben oder besteht es fort?
  • Saldoklausel:
    • Wirkung nach erfolgtem Vollzug des Vereinbarten
    • per Saldo aller Ansprüche
    • bloss aus dem Arbeitsverhältnis
    • ev. Vorbehalte
  • Rückgabepflichten bezügl. Arbeitgeber-Eigentum:
    • Büroschlüssel/SecurID/Personalausweis/-chipkarte
    • Kreditkarte
    • Handy
    • Geschäftsfahrzeug
  • Aufklärung des Mitarbeiters über die Konsequenzen der Vertragsauflösung in versicherungstechnischer Hinsicht
  • Arbeitszeugnis oder Arbeitsbestätigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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