Klären Sie bei Aufnahme der Verhandlungen ab, dass Angebote unpräjudiziell bzw. ohne Rechtspflicht erfolgen und in einem ev. späteren Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürfen.
- Form:
- Aufhebungsverträge sollten schriftlich geschlossen werden (Schriftform nicht nur als Beweis-, sondern als Gültigkeitsform, damit aus späteren Gesprächen keine mündlichen oder konkludenten Änderungen oder Ergänzungen geltend gemacht werden können).
- Beendigungszeitpunkt:
- Bei der Terminbestimmung sind die Parteien nicht an Kündigungsfristen gebunden
- Kompensationsabrede für Ueberstunden und Ueberzeit
- Koordination von Freistellung, Stellensuche und Ferienbezug
- Angabe des genauen Datums
- Eine allf. Arbeitsunfähigkeit verändert den Beendigungszeitpunkt nicht
- Geldforderungen:
- Bestimmung offener Lohnforderungen
- ev. Boni (Anspruch für das laufende Jahr oder nicht?)
- allf. Ansprüche aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- vertraglich begründete Abfindungssumme
- arbeitgeberseitige einmalige, freiwillige und ohne jede Rechtspflicht zu bezahlende Sonderzahlung
- fortdauernde Pflichten des Arbeitnehmers:
- Treuepflicht: besteht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter
- Verschwiegenheitspflicht: ist über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zu beachten (vgl. OR 321a)
- Konkurrenzverbot: wird es aufgehoben oder besteht es fort?
- Saldoklausel:
- Wirkung nach erfolgtem Vollzug des Vereinbarten
- per Saldo aller Ansprüche
- bloss aus dem Arbeitsverhältnis
- ev. Vorbehalte
- Rückgabepflichten bezügl. Arbeitgeber-Eigentum:
- Büroschlüssel/SecurID/Personalausweis/-chipkarte
- Kreditkarte
- Handy
- Geschäftsfahrzeug
- Aufklärung des Mitarbeiters über die Konsequenzen der Vertragsauflösung in versicherungstechnischer Hinsicht
- Arbeitszeugnis oder Arbeitsbestätigung