Anteilsinhaber
Als Ausgangslage sind die Beteiligungsverhältnisse von Relevanz:
- die übernehmende Gesellschaft ist eine 100 %-ige TG der übertragenden Gesellschaft
- nebst der Muttergesellschaft sind Dritte an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt.
Drittanteilsinhaber sind von der Ausgliederung nicht direkt betroffen.
Keine steuerlichen Implikationen
Wird die Ausgliederung gewinnsteuer-neutral ausgestaltet, so hat die Ausgliederung grundsätzlich keine Steuerfolgen auf die Anteilsinhaber.
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