Anteilsinhaber
Als Ausgangslage sind die Beteiligungsverhältnisse von Relevanz:
- die übernehmende Gesellschaft ist eine 100 %-ige TG der übertragenden Gesellschaft
- nebst der Muttergesellschaft sind Dritte an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt.
Drittanteilsinhaber sind von der Ausgliederung nicht direkt betroffen.
Keine steuerlichen Implikationen
Wird die Ausgliederung gewinnsteuer-neutral ausgestaltet, so hat die Ausgliederung grundsätzlich keine Steuerfolgen auf die Anteilsinhaber.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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