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Baukostenüberschreitung

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Kostenlimite / Bausummengarantie

Rechtsgebiet:
Baukostenüberschreitung
Stichworte:
Baukostenüberschreitung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bauherr und Planer können verabreden:

  • Kostenlimite (konkludente Vereinbarung möglich, zB durch Bauherrenmitteilung eines max. Baukostenbetrages, wegen Tragbarkeit oder Rentabilität): Null-Toleranz.
  • Bausummengarantie: Null-Toleranz.

Hinweis an den Bauherrn:

  1. Der Bauherr hat die Vereinbarung einer Kostenlimite bzw. einer Bausummengarantie zu beweisen.
  2. Eine Toleranz ist nicht in Abzug zu bringen.
  3. Der Planer hat vorbehaltslos für Mehrkosten einzustehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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