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Baukostenüberschreitung

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Ausgestaltung Kostenschätzung

Rechtsgebiet:
Baukostenüberschreitung
Stichworte:
Baukostenüberschreitung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bauherr muss sich auf die Kostenschätzung des Planers verlassen dürfen.

  • Kostenvoranschlag ohne weitere Angabe oder Hinweise:
    grundsätzlich Null-Toleranz
  • Kostenvoranschlag mit Toleranzhinweis oder Bestandteilsbildung von SIA Norm 102:
    + 10 % zur Kostenschätzung.

Empfehlungen an den Planer:

  1. Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlages ist zwingend anzugeben.
  2. Das Bauprojekt ist ausreichend präzis und konkret zu definieren. Es ist auch auf das Kostensteigerungsrisiko externer Faktoren wie Baugrundrisiko hinzuweisen.
  3. Der Kostenvoranschlag hat im Gleichgewicht mit dem konkreten Bauprojekt zu stehen: Je finaler das Bauprojekt, desto exakter sollte die Kostenprognose ausfallen.
  4. Die Nichtangabe des Genauigkeitsgrades (Toleranzrahmen) führt zur Null-Toleranz!
  5. Auch mit den Begriffen „ungefähr“, „approximativ“ oder „provisorisch“ lässt sich die Anwendung der Null-Toleranz nicht verhindern! Verlangt ist vom Planer zum eigenen Schutze eine Zahl des Genauigkeitsgrades!
  6. Projekt-Vergrösserungen oder –verkleinerungen müssen sich auch in einem weiteren Kostenvoranschlag niederschlagen; damit der neue Kostenvoranschlag trifft, muss das Ausgangsprojekt genügend präzise definiert sein!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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