LAWINFO

Baukostenüberschreitung

QR Code

Ausgestaltung Kostenschätzung

Rechtsgebiet:
Baukostenüberschreitung
Stichworte:
Baukostenüberschreitung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bauherr muss sich auf die Kostenschätzung des Planers verlassen dürfen.

  • Kostenvoranschlag ohne weitere Angabe oder Hinweise:
    grundsätzlich Null-Toleranz
  • Kostenvoranschlag mit Toleranzhinweis oder Bestandteilsbildung von SIA Norm 102:
    + 10 % zur Kostenschätzung.

Empfehlungen an den Planer:

  1. Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlages ist zwingend anzugeben.
  2. Das Bauprojekt ist ausreichend präzis und konkret zu definieren. Es ist auch auf das Kostensteigerungsrisiko externer Faktoren wie Baugrundrisiko hinzuweisen.
  3. Der Kostenvoranschlag hat im Gleichgewicht mit dem konkreten Bauprojekt zu stehen: Je finaler das Bauprojekt, desto exakter sollte die Kostenprognose ausfallen.
  4. Die Nichtangabe des Genauigkeitsgrades (Toleranzrahmen) führt zur Null-Toleranz!
  5. Auch mit den Begriffen „ungefähr“, „approximativ“ oder „provisorisch“ lässt sich die Anwendung der Null-Toleranz nicht verhindern! Verlangt ist vom Planer zum eigenen Schutze eine Zahl des Genauigkeitsgrades!
  6. Projekt-Vergrösserungen oder –verkleinerungen müssen sich auch in einem weiteren Kostenvoranschlag niederschlagen; damit der neue Kostenvoranschlag trifft, muss das Ausgangsprojekt genügend präzise definiert sein!

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.