Der Bauherr muss sich auf die Kostenschätzung des Planers verlassen dürfen.
- Kostenvoranschlag ohne weitere Angabe oder Hinweise:
grundsätzlich Null-Toleranz - Kostenvoranschlag mit Toleranzhinweis oder Bestandteilsbildung von SIA Norm 102:
+ 10 % zur Kostenschätzung.
Empfehlungen an den Planer:
- Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlages ist zwingend anzugeben.
- Das Bauprojekt ist ausreichend präzis und konkret zu definieren. Es ist auch auf das Kostensteigerungsrisiko externer Faktoren wie Baugrundrisiko hinzuweisen.
- Der Kostenvoranschlag hat im Gleichgewicht mit dem konkreten Bauprojekt zu stehen: Je finaler das Bauprojekt, desto exakter sollte die Kostenprognose ausfallen.
- Die Nichtangabe des Genauigkeitsgrades (Toleranzrahmen) führt zur Null-Toleranz!
- Auch mit den Begriffen „ungefähr“, „approximativ“ oder „provisorisch“ lässt sich die Anwendung der Null-Toleranz nicht verhindern! Verlangt ist vom Planer zum eigenen Schutze eine Zahl des Genauigkeitsgrades!
- Projekt-Vergrösserungen oder –verkleinerungen müssen sich auch in einem weiteren Kostenvoranschlag niederschlagen; damit der neue Kostenvoranschlag trifft, muss das Ausgangsprojekt genügend präzise definiert sein!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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