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Baukostenüberschreitung

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Haftungsgrundsätze

Rechtsgebiet:
Baukostenüberschreitung
Stichworte:
Baukostenüberschreitung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Haftung aus Vertragsbruch (Vertrauensschaden).
  2. Haftung des Beauftragten, wenn die Kosten infolge Ungenauigkeiten im Voranschlag und/oder infolge ungenügender Kostenüberwachung während der Bauausführung überschritten werden.
  3. Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden des Bauherrn, weil
    • er auf die Kosteninformationen vertrauen durfte,
    • nicht um deren Unrichtigkeit wusste,
    • er dementsprechend seine Entscheidungen traf.
  4. Der Bauherr ist nur insoweit geschädigt, als durch alternatives Verhalten hätte Mehrkosten bei richtiger oder rechtzeitiger Information hätte vermeiden können.

Hinweise an Planer:

  1. Bei jeder Überschreitung des Toleranzrahmens kommt der Planer in den Beweiszwang, dass die vermutete Vertragsverletzung nicht besteht.
  2. Umkehrvermutung: Solange der angegebene Toleranzrahmen eingehalten ist, wird vermutet der Kostenvoranschlag sei sorgfältig erstellt.
  3. Trotz Ziffer 2 bleibt der Nachweis des Bauherrn vorbehalten, bei sorgfältigerer Kostenkontrolle wären die Baukosten niedriger ausgefallen.
  4. Information des Bauherrn über jede kostenrelevante Entscheidung oder Entwicklung unter präziser Angabe der finanziellen Auswirkungen, auch auf das Gesamt-Investitionsvolumen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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