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Baukostenüberschreitung

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Mehrkostenursache

Rechtsgebiet:
Baukostenüberschreitung
Stichworte:
Baukostenüberschreitung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mehrkosten können verschiedene Ursachen haben:

  • Zusatzbestellungen > Bauherrenhaftung
  • Bestellungsänderungen > Bauherrenhaftung
  • Ungenauigkeit des Kostenvoranschlags > Planerhaftung
  • Folgen ungünstiger Vergabe
    • Verzögerte Vergabe: Fehlende Korrelation von Kostenschätzung und Vergabe (zB Kostenschätzung auf der Basis nicht bindender Hw-Offerten) > Planerhaftung
    • Handwerker-Kostenüberschreitungen: Ungünstige Vertragsredaktion (keine Pauschal- oder Globalpreise, siehe vorn) > Planerhaftung
  • mangelnde Kostenüberwachung > Planerhaftung

Hinweise an den Bauherrn:

  1. Kostenüberschreitungen bei Ziffern 3 und 5
      • Es haftet der Planer ebenso.
      • Den Bauherr trifft hier indessen die Beweislast, dass der Planer
        • die Ursache der Kostenüberschreitung gesetzt hat;
        • den eingetretenen Schaden zu vertreten hat;
        • das Verschulden trifft.
    • Null-Toleranz oder Überschreitungen über die 10 %-Toleranzgrenze hinaus verschaffen dem Bauherrn eine vereinfachte Beweisführung:
      • Eine Pflichtverletzung des Planers vermuten.
      • Der Bauherr hat nur das Ausmass der Kostenüberschreitung zu behaupten, nicht aber die genaue Ursache.
      • Der Planer hat dann den Gegenbeweis zu führen, dass die Mehrkosten nicht Folge seiner Vertragsverletzung, sondern einer Zusatzbestellung oder Bestellungsänderung sind, auf die er hingewiesen habe.
    • Bei Kostenüberschreitungen innerhalb der 10 % Toleranzgrenze:
  2. Ungeachtet des Kostenvoranschlags hat der Planer für die Mehrkosten Ziffer 4 aufzukommen, wenn ihn ein Verschulden trifft.
    • Für den Verschuldensnachweis ist der Bauherr beweispflichtig.
    • Hier befindet sich der Planer oft in einem Interessenkonflikt, weil er zur Abwehr der eigenen Haftung (gegenüber dem Bauherrn) die Verantwortung dem Unternehmer zuschiebt.

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