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Baukostenüberschreitung

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Rechtsgebiet:
Baukostenüberschreitung
Stichworte:
Baukostenüberschreitung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Kenntnis, dass der Bauherr an die Grenzen seiner wirtschaftlichen Möglichkeit geht?
  2. Zeitpunkt der Bekanntgabe des Kostenvoranschlags bzw. einer Aktualisierung
    • Übergabe in einem Zeitpunkt, wo keine Änderung des mehr möglich ist und es Bauherrn verunmöglicht ist, die Baukosten zu reduzieren
    • Vollhaftung des Planers
    • Rechtzeitige oder teilweise rechtzeitige Übergabe: Bauherr muss soweit möglich und zumutbar Bauprojekt anpassen und/oder Baukosten reduzieren.
    • Haftung des Planers nur noch für nicht mehr veränderbare Devis-Positionen.
  3. Wird eine Baukostenüberschreitung absehbar, sollte der Planer diese dem Bauherrn unverzüglich melden, auch wenn sie Folge einer Zusatzbestellung oder Bestellungsänderung des Bauherrn ist!
    • Je später er meldet, desto grösser wird seine Haftung, weil die Möglichkeit zur Projektredimensionierung bzw. zur Kosteneinsparung mit laufendem Baufortschritt abnimmt.
    • Eine sofortige Anzeige schiebt die Entscheidungslast (je nach Situation ganz oder zumindest teilweise) dem Bauherrn zu.

Empfehlungen an den Planer:

  1. Erstattung des Kostenvoranschlags vor Baubeginn.
  2. Nur so kann der Bauherr rechtzeitig reagieren!
  3. Die schärfere Bundesgerichtspraxis zwingt den Planer zur fortlaufenden und jederzeitigen Kosteninformation des Bauherrn.

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