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Baukredit

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Verjährung

Rechtsgebiet:
Baukredit
Stichworte:
Baukredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Verjährung ist folgendes zu bemerken:

  • Rechtlich
    • Es gelten die allgemeinen Verjährungs- und Verjährungsunterbrechungs-Regeln
    • Vgl. OR 127 ff.
    • Vgl. Verjährung | verjaehrung.ch
  • Praxis
    • Die Dauer des Baukredites und seiner Fälligkeit orientiert sich an der Erstellungsdauer des Bauwerkes; lange vor Erreichen der Verjährungsdauer wird der Baukredit konsolidiert (vgl. Konsolidierung)
    • Die Bauwerkerstellungsdauer ist meistens kürzer als die Verjährungsdauer; die Verjährung wird sodann durch den Zinsendienst regelmässig unterbrochen, weshalb die Verjährung selten ein Thema ist

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