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Verjährung

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Einleitung zur Verjährung in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährbare Forderungen, Verjährung, Verjährungsfristen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verjährung / Verjährungsfristen

Überblick: Verjährung / Verjährungsrecht

» Inhaltsverzeichnis

» VERJÄHRUNG

» Begriffe

  • Verjährungsbegriff
  • Verjährungsrechts-Definition

» Grundlagen

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gesetzestexte

» Abgrenzungen

  • Stundung
  • Schulderlass
  • Verjährung
  • Verwirkung

» Rechtsnatur

» Funktion

» Verbreitung

» Charakteristika der Verjährung

» Voraussetzungen der Verjährung

» Einflussfaktoren

» Verjährbare Forderungen

  • Einleitung
  • Verjährbarkeit obligatorischer Ansprüche
  • Keine Verjährung dringlicher + absoluter Rechte

» Verjährungsfristen

  • Einleitung
  • Ordentliche Verjährungsfrist: 10 Jahre
  • Ausserordentliche Verjährungsfristen
  • Abänderung Verjährungsfristen?
  • Schema Fristen-Grundsätze
  • Fristen-Tabelle

» Beginn der Verjährungsfrist

  • Einleitung
  • Grundsatz: Fristauslösung durch Fälligkeit
  • Ausnahmen: Keine Anknüpfung an Fälligkeit

» Ablauf der Verjährungsfrist

» Berechnung der Verjährungsfrist

» Verlängerung der Verjährungsfrist

  • Einleitung
  • Ruhen der Verjährung
  • Unterbrechung der Verjährung
  • Verjährungsverzicht

» Wirkung der Verjährung

» Verjährungseinrede

» Verjährung und Prozess

» Verjährung und Konkurs

» Internationales Privatrecht (IPR)

» VERWIRKUNG

» Checklisten

  • Voraussetzungen für Verjährungseinrede
  • Beginn der Verjährungsfrist
  • Verjährungsverzicht

» Muster

  • Verjährungs­einredeverzichts­erklärung Standard
  • Verjährungs­einredeverzichts­erklärung mit blosser Unterbrechungswirkung
  • Verjährungs­einredeverzichts­erklärung mit Vorbehalten
  • Verjährungseinrede

» Literatur

Verjährung ist die beschränkte Entkräftung einer Forderung durch Zeitablauf:

  • Der Gläubiger verliert nicht seine Forderung, sondern (nur) die Möglichkeit, sie Prozess gegen den Willen des Schuldners durchzusetzen.

Verjährungsfristen:

  • Ordentliche Verjährungsfrist
  • Ausserordentliche Verjährungsfristen für Forderungen, die regelmässig schnell erfüllt werden
  • Spezielle Verjährungsfristen
    • OR, Nebengesetze und ZGB
      • Kürzere Verjährungsfristen als die 10-jährige Regelverjährung
      • Längere Verjährungsfristen als die 10-jährige Regelverjährung
    • Delikts- und Bereicherungsansprüche
      • Doppelte Verjährungsfristen
        • Relative Verjährung
          • 3 Jahre
        • Absolute Verjährung
          • 10 Jahre
          • 20 Jahre bei Körperverletzung / Tötung

Verjährungswirkung:

  • Kein Forderungsuntergang
    • Ein verjährter Anspruch besteht weiter
    • Ein verjährter Anspruch bleibt weiterhin erfüllbar
    • Ein verjährter Anspruch ist aber nur noch bedingt durchsetzbar
  • Gerichtliche Durchsetzung einer verjährten Forderung nur bedingt möglich
    • Schuldner erhebt Verjährungseinrede
      • Gerichtliche Durchsetzung des Gläubigers scheitert an der Verjährungseinrede des Schuldners
      • Durch die Verjährungseinrede kann der Schuldner die Leistung auf Dauer verweigern
    • Schuldner erhebt Verjährungseinrede nicht
      • Gericht darf Verjährung nicht von Amtes wegen berücksichtigen (OR 142)
      • Gerichtliche Durchsetzung scheitert jedenfalls nicht an der Verjährung

Verjährungsunterbrechung:

  • durch Schuldner
    • Anerkennungshandlungen des Schuldners (OR 135 Ziffer 1)
      • Schuldanerkennung
      • Stundungsvereinbarung
      • Ausstellung eines Schuldscheines
      • Akontozahlung
      • Anzahlung
      • Zinszahlung
      • Bestellung von Sicherheiten
      • Bürgschaftsbestellung
  • durch Gläubiger
    • Rechtsverfolgung des Gläubigers (OR 135 Ziffer 2)
      • Schuldbetreibung
      • Schlichtungsgesuch
      • Klage oder Einrede vor einem staatlichen Gericht oder Schiedsgericht
      • Eingabe im Konkurs
    • Ferner:
      • Verjährungseinredeverzicht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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