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Besteuerung Selbständigerwerbende

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Selbständige Erwerbstätigkeit – ohne Unternehmen

Rechtsgebiet:
Besteuerung Selbständigerwerbende
Stichworte:
Besteuerung, Besteuerung Selbständigerwerbende, Steuern, Steuern Selbständigerwerbende
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Selbständige Erwerbstätigkeit (freie Berufe)

Hier geht es im Wesentlichen um folgende Aspekte:

  • Einkünfte
  • Bewegliches Vermögen aus Ausübung der selbständigen Arbeit
  • Veräusserungsgewinne aus solchen Vermögen.

In der Regel werden für eine freiberufliche Tätigkeit 3 kumulativen Voraussetzungen erwartet. Hiezu nachfolgend im Einzelnen.

Elemente

Als Voraussetzungen für eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit gelten:

  • Selbständige Erwerbstätigkeit (Arbeit)
    • Freier Beruf
    • Selbständige Tätigkeit
  • Feste Einrichtung
  • Einkünfte

Selbständige Erwerbstätigkeit (Arbeit)

Freier Beruf

Der Ausdruck „freier Beruf“ umfasst folgende intellektuelle Aspekte:

  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Literarische Tätigkeiten
  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
  • Unterrichtende Tätigkeiten.

Selbständige Tätigkeit

Die selbständige Tätigkeit betrifft folgende Berufsgattungen:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Zahnärzte
  • Büchersachverständige.

Feste Einrichtung

Die feste Einrichtung ist mit jener einer Betriebsstätte vergleichbar.

Einkünfte

Die Einkünfte müssen aus der Erbringung von Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung entstammen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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