Selbständige Erwerbstätigkeit (freie Berufe)
Hier geht es im Wesentlichen um folgende Aspekte:
- Einkünfte
- Bewegliches Vermögen aus Ausübung der selbständigen Arbeit
- Veräusserungsgewinne aus solchen Vermögen.
In der Regel werden für eine freiberufliche Tätigkeit 3 kumulativen Voraussetzungen erwartet. Hiezu nachfolgend im Einzelnen.
Elemente
Als Voraussetzungen für eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit gelten:
- Selbständige Erwerbstätigkeit (Arbeit)
- Freier Beruf
- Selbständige Tätigkeit
- Feste Einrichtung
- Einkünfte
Selbständige Erwerbstätigkeit (Arbeit)
Freier Beruf
Der Ausdruck „freier Beruf“ umfasst folgende intellektuelle Aspekte:
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Literarische Tätigkeiten
- Künstlerische Tätigkeiten
- Erzieherische Tätigkeiten
- Unterrichtende Tätigkeiten.
Selbständige Tätigkeit
Die selbständige Tätigkeit betrifft folgende Berufsgattungen:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Ingenieure
- Architekten
- Zahnärzte
- Büchersachverständige.
Feste Einrichtung
Die feste Einrichtung ist mit jener einer Betriebsstätte vergleichbar.
Einkünfte
Die Einkünfte müssen aus der Erbringung von Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung entstammen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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