Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Kommunen bei einer natürlichen Person aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit besteuert.
Vermögenssteuer
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
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Steuersubjekt |
Natürliche Person |
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Steuerobjekt | Reinvermögen | |
Steuermass |
Kantone |
Reinvermögen, inkl. Anteile an Personenunternehmen, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit haben
Befreit:
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Steuerliche Korrekturen |
ev. Aufrechnungen |
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Besteuerungsort |
Wohnsitz
Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil
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Abzugsfähigkeit |
Nicht möglich |
Im Vergleich zur Vermögenssteuer bei natürlichen Personen die Kapitalsteuer bei juristischen Personen:
Juristische Personen: Kapitalsteuer
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
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Steuersubjekt | Juristische Person | |
Steuerobjekt | Eigenkapital | |
Steuermass |
Kanton |
Proportionale Ausgestaltung |
Steuerliche Korrekturen / Bemessungsgrundlagen |
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Besteuerungsort | Sitz der Juristischen Person | |
Abzugsfähigkeit |
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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