Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag:
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für dessen Schuld einzustehen.
Diese Verpflichtung tritt zur bestehenden Schuld hinzu und hängt von ihr ab (sog. Akzessorietät).
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