Für die Rechtsstellung des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner ist in erster Linie das interne Verhältnis massgebend. Im Übrigen sieht das Bürgschaftsrecht folgende Rechte des Bürgen vor:
Recht auf Sicherstellung oder auf Befreiung von der Bürgschaft
Wenn der Hauptschuldner während der Dauer der Bürgenhaftung durch sein Verhalten die Rechtsstellung des Bürgen verschlechtert (z.B. Verletzung Hauptvertrag durch Hauptschuldner, Verzug oder Verschlimmerung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners), ist er zu dessen Sicherstellung verpflichtet. Ist die Hauptschuld schon fällig, kann der Bürge vom Hauptschuldner unter den gleichen Voraussetzungen Befreiung von der Bürgschaft verlangen.
Rückgriffsrecht
Dem Bürgen, der die Hauptschuld bezahlt hat, steht das Rückgriffsrecht gegen den Hauptschuldner zu. Durch die Zahlung geht die Forderung aus der Hauptschuld von Gesetzes wegen auf den Bürgen über (sog. Legalzession).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FaustpfandrechtEinleitung zum FaustpfandrechtAutoren:Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückk...Einleitung zum Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, ...Autoren:Vertrag / VertragsrechtEinleitung zum VertragsrechtAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:SchuldübernahmeÜberblick zur SchuldübernahmeAutoren:ForfaitierungEinleitung zur Forfaitierung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht