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Bürgschaft

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Umfang der Bürgenhaftung

Rechtsgebiet:
Bürgschaft
Stichworte:
Bürgschaft, Sicherheiten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Der Bürge haftet im Rahmen der im Bürgschaftsvertrag angegebenen Höchstsumme für den jeweiligen Betrag der Hauptschuld. Eine Verminderung der Hauptschuld kommt auch dem Bürgen zugute.
  • Der Bürge haftet auch für die gesetzlichen Folgen der Nichterfüllung oder des Verzugs der Hauptschuld, jedoch nicht für das negative Vertragsinteresse beim Dahinfallen des Vertrages noch für Konventionalstrafen.
  • Haftung für vertragsgemässe Zinsen in beschränktem Umfang (für laufenden und verfallenen Jahreszins)
  • Haftung für Betreibungs- und Prozesskosten nur, wenn dem Bürgen die Gelegenheit geboten wurde, diese durch Befriedigung des Gläubigers zu vermeiden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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