Begriff Domain-Verpachtung
Der registrierte Inhaber eines Domain-Namens überlässt die Domain einem Dritten
- zum Gebrauch und Nutzung
- gegen Entgelt
- aufgrund einer Vereinbarung.
Abgrenzungen
- zur Miete
- Überlassung eines Rechts, deshalb ist Miete nicht möglich
- zum Kauf
- bei der Pacht wird die Berechtigung am Domain-Namen nicht übertragen
- Kauf resp. Verkauf von Domain-Namen ist aber zulässig
- Abschluss Kaufvertrag
- schriftlich (aus Beweisgründen)
- Übertragung des Domain-Namens erfolgt mittels Gesuch des aktuellen Inhabers bei der Switch