Ausgangslage
Abschluss eines Mobiliarkaufvertrages (Kaufvertrag über bewegliche Sache) zwischen den Parteien mit der Vereinbarung, dass der Kaufpreis erst nach der Übertragung des Kaufgegenstandes bezahlt werden muss (sog. Kreditkauf).
Beim Kreditkauf riskiert der Verkäufer zu Verlust zu kommen, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist bzw. wird, denn der Käufer ist bereits vor Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstandes geworden.
Zweck der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes
- Sicherung des Kaufpreisanspruchs des vorleistenden Verkäufers
- Sicherung des Kaufgegenstandes
Mit der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zwischen Käufer und Verkäufer bleibt der Verkäufer trotz der Besitzübertragung Eigentümer der verkauften Sache, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Beim Eigentumsvorbehalt handelt es sich um ein Sicherungsmittel.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArchitektenrechtEinleitung zum ArchitektenrechtAutoren:LeasingvertragEinleitung zum Leasing-VertragAutoren:SequestrationEinleitung zur SequestrationAutoren:Auftrag / AuftragsrechtEinleitung zum Auftrag / AuftragsrechtAutoren:Freelancer / Freier Mitarbeiter ...Einleitung zum Freelancer / Freien Mitarbe...Autoren:FahrnisverschreibungEinleitung zur Fahrnisverschreibung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht