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Energetische Gebäudesanierung

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Anzeige der Mietzinserhöhung

Rechtsgebiet:
Energetische Gebäudesanierung
Stichworte:
Energetische Gebäudesanierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

Sind

  • die Sanierungsarbeiten durchgeführt und
  • die Belege dafür vorliegend,

kann der

  • der Vermieter
  • die Mietzinserhöhung
  • den einzelnen Mietern
  • mittels amtlichen Formulars

anzeigen.

Umfassende Überholungen

Bei umfassenden Überholungen können

  • gestaffelte Mietzinserhöhungen
  • nach Massgabe der bereits erfolgten Zahlungen

erfolgen.

Zeigt der Vermieter die Mietzinserhöhung an bevor alle Unternehmerrechnungen bezahlt sind, erfolgt die Berechnung der Mietzinserhöhung nur auf denjenigen Kosten, für welche die Zahlungsbelege vorliegen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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