Die Erbberufung kann erfolgen kraft:
Gesetz
= gesetzliche Erbfolge
- Verwandte
- 1. Parentel = Nachkommen
- 2. Parentel = Eltern
- 3. Parentel = Grosseltern
- Überlebender Ehegatte
- Gemeinwesen, sofern und soweit gesetzliche Erben fehlen
Willenserklärung
= gewillkürte Erbfolge bzw. gewillkürte Nachfolgeregelung
- Testament
- Erbeinsetzung
- vom Erblasser berufene Erben
- Vermächtnis
- vom Erblasser bedachte Vermächtnisnehmer
- Auflagen und Bedingungen
- Ersatzerben / Ersatzvermächtnisnehmer
- Vor- und Nacherbschaft / Vor- und Nachvermächtnis
- Stiftungserrichtung / Trust
- Willensvollstreckung (auch: Testamentsvollstreckung)
- Teilungsvorschriften (auch: Teilungsanordnungen)
- Schenkung von Todes wegen
- Erbeinsetzung
- Erbvertrag
- Erbeinsetzungsvertrag
- Erbverzichtsvertrag