Checkliste zum bedingten Erbverzicht
ZGB 496 I: Erbverzicht / Erbauskauf zugunsten bestimmter Erben
1. Mögliche begünstigte Personen (= Ersatzerben)
- Gesetzlicher Erbe
- Eingesetzter Erbe
2. Wirkungen
- Wirkungen falls Ersatzerbe Erbschaft nichterwirbt:
- Grundsatz:
- Dahinfallen des Verzichts
- Erhalt der Erbenstellung des Verzichtenden
- Ausnahme: Anderslautende Regelung im Vertrag
- Grundsatz:
- Falls Ersatzerbe Erbschaft erwirbt: Geltender Erbverzicht und damit Wegfall des Verzichtenden als Erbe
ZGB 496 II: Erbverzicht / Erbauskauf zugunsten Miterben derselben Parentel
1. Mögliche begünstigte Personen (= Ersatzerben):
- Stamm der Nachkommen (1. Parentel)
- Elterlicher Stamm (2. Parentel)
- Grosselterlicher Stamm (3. Parentel)
- (Achtung: Ehegatte ≠ Miterbe)
2. Wirkungen
- Wirkungen falls kein Miterbe Erbschaft erwirbt:
- Grundsatz:
- Dahinfallen des Verzichts
- Erhalt der Erbenstellung des Verzichtenden
- Ausnahme: Anderslautende Regelung im Vertrag
- Grundsatz:
- Wirkungen falls Ersatzerbe Erbschaft erwirbt: Geltender Erbverzicht und damit Wegfall des Verzichtenden als Erbe
Allgemein
1. Mögliche Fälle:
- Verzicht unter aufschiebender Bedingung
- Verzicht unter auflösender Bedingung
2. Wirkungen bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung:
- Eintritt Erbverzicht
- Wegfall des Verzichtenden als Erbe
3. Wirkungen bei Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung:
- Wegfall Erbverzicht
- Verzichtende behält Erbenstellung
4. Wirkungen bei Eintritt der auflösenden Bedingung:
- Dahinfallen des Erbverzichts
- Erhalt der Erbenstellung des Verzichtenden
5. Wirkungen bei Nichteintritt der auflösenden Bedingung:
- Erbverzicht bleibt bestehen
- Wegfall des Verzichtenden als Erbe
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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