In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Erbvertrag werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über:
- Person der Vertragspartner
- Wohnort der Vertragspartner
- Zivilstand der Vertragspartner
- Hinweis, dass die Vertragsparteien im Besitze der geistigen Kräfte sind und die Anordnungen ihrem freiem Willen entsprechen
- Feststellungen zum Dispositionsgegenstand
- Güterstand
- Güterrecht (bei Heirat eingebrachte Güter, Erbschaften, Schenkungen)
- Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge
Beispiele für Feststellungen betreffend Zivilstand, Güterstand, Güterrecht:
- «Wir leben unter der vertraglichen Gütertrennung (siehe Ehevertrag vom XX.XX.XXX, beurkundet beim Notariat XY).»
- «Wir leben unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschafts-beteiligung. Meiner überlebenden Ehefrau stehen nach Gesetz vorweg ihre Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht zu.»
Beispiele für Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge:
- «Für meinen Nachlass gilt die gesetzliche Erbfolge.»
- «Mein Nachlass ist nach Gesetz zu teilen.»
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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