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Erbvertrag

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Vertragsauslegung

Rechtsgebiet:
Erbvertrag
Stichworte:
Erbvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erbverträge sind gemäss den vertragsrechtlichen Auslegungsregeln auszulegen.

Im Gegensatz zu Testamenten, welche nach dem Willensprinzip auszulegen sind gilt für die Auslegung von Erbverträgen grundsätzlich das Vertrauensprinzip.

» Auslegung eines Testaments nach dem Willensprinzip

Um einem Streit zwischen erbrechtlich Begünstigten über eine Vertragsauslegung (Interpretation) vorzubeugen, sollten die Vertragsparteien beim Redigieren des Vertrages darauf achten, sprachlich und terminologisch präzise Formulierungen zu verwenden (Verwendung der gesetzlichen Begriffe und insbesondere klare Bezeichnung der verwendeten erbrechtlichen Institute, z.B. bei einer Begünstigung eines Vertragspartners mit einem Vermächtnis die Bezeichnung des Vertragspartners als «Vermächtnisnehmer» oder die Bezeichnung des Gegenstandes als «Vermächtnis»).

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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