Grundsatz
- Nichtinformation der Debitorenschuldner über das Bestehen des Factoring-Verhältnisses
- Mitteilung einer Bankverbindung, die dem Factor gehört
Folge
- Sicherstellung des Zahlungsflusses direkt an den Factor als neuer Forderungsinhaber
Zahlungsverkehr ausserhalb des Anweisungssystems
- Spezielle Zahlungsfluss-Koordination bei Check-Zahlungen durch die Debitoren
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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