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Factoring-Finance

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Kauf der Debitorenforderungen

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Charakteristik dieses Factoring-Systems, welches v.a. in Deutschland praktiziert wird, ist der Kauf von Geldforderungen aus Debitoren-Ansprüchen des zu refinanzierenden Unternehmens:

  • Rechtsnatur
    • Kaufgeschäft (Forderungskauf)
  • Rechtsgeschäft
    • Kauf von Debitorenforderungen
  • Meccano
    • Der Factoring-Kunde verpflichtet sich, seine Debitoren-Forderungen dem Factor zum Kauf anzubieten und zur Erfüllung an den Factor abzutreten.
    • Der Factor verpflichtet sich, das Verkaufs-Angebot anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
  • Wirtschaftliche Einordnung
    • Trotz kaufrechtlicher Einordnung liegt ein Finanzierungsgeschäft vor.

Es gibt Factoring-Institute, die den Bankenstatus haben und daher die bankenrechtlichen Kreditregeln zu beachten haben.

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