Die ehemals von den schweizerischen Grossbanken betriebenen Factoring-Unternehmen agierten bzw. agieren auf Basis eine «Sicherheiten-Systems» mit Abrechnungspflicht:
- Rechtsnatur
- Innominatkontrakt
- Rechtsgeschäft
- Kreditgeschäft mit Sicherungszession bzw. Inkassoabtretung
- Meccano
- Auszahlung fester Vorschuss an das zu refinanzierende Unternehmen
- Inkasso der abgetretenen Debitorenforderungen
- Abrechnung von Vorschuss und Einnahmen aus den Debitoren, unter Honorarbezug
- Wirtschaftliche Einordnung
- Finanzierungsgeschäft.