Wirtschaftsauskunfteien sammeln Bonitäts-Daten von Wirtschaftsteilnehmern, um diese Bonitäts-Daten anderen Wirtschaftsteilnehmern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Wirtschaftsauskunft ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers.
Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen, hat der anfragende Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenachweis zu erbringen. In der Regel genügt der Nachweis eines Geschäftsverhältnisses.
Soll die Wirtschaftsauskunftei zusätzlich eine Betreibungsregisterauskunft betreffend den Schuldner enthalten, ist ein schriftlicher Interessenachweis erforderlich, um die Voraussetzungen gemäss Art. 8a SchKG zu erfüllen.
Mögliche Inhalte der Wirtschaftsauskunft, soweit öffentlich zugänglich:
- Adresse, Sitz, Wohnort, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, Kontakt-Angaben
- Organisationsform, Organe, Geschäftsführer, Revisionsstelle
- Handelsregister-Daten, Zweck des Unternehmens etc.
- Bonitätseinschätzung, Kreditwürdigkeit, Zahlungsmoral
- Vermögens-Situation, Bankverbindungen
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- Spezifische Rating-Auskunft, sofern im Angebot der Wirtschaftsauskunftei vorhanden
Da Wirtschaftsauskunfteien ausschliesslich Wirtschaftsdaten aus legalen Quellen sammeln und entgeltlich zur Verfügung stellen, besteht der Vorteil der Wirtschaftsauskunft vorwiegend in der Bündelung aller legal beschaffbaren Daten resp. in der Vereinfachung der Beschaffung.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KollokationsklageEinleitung zur KollokationsklageAutoren:Paulianische Anfechtung / Anfech...Einleitung zur Paulianischen Anfechtung / ...Autoren:AusgliederungEinleitung zur AusgliederungAutoren:KonkursaufschubEinleitung zum KonkursaufschubAutoren:KollokationsprozessEinleitung zum KollokationsprozessAutoren:ArbeitgeberkonkursEinleitung zum Arbeitgeberkonkurs
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht