Wirtschaftsauskunfteien sammeln Bonitäts-Daten von Wirtschaftsteilnehmern, um diese Bonitäts-Daten anderen Wirtschaftsteilnehmern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Wirtschaftsauskunft ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers.
Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen, hat der anfragende Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenachweis zu erbringen. In der Regel genügt der Nachweis eines Geschäftsverhältnisses.
Soll die Wirtschaftsauskunftei zusätzlich eine Betreibungsregisterauskunft betreffend den Schuldner enthalten, ist ein schriftlicher Interessenachweis erforderlich, um die Voraussetzungen gemäss Art. 8a SchKG zu erfüllen.
Mögliche Inhalte der Wirtschaftsauskunft, soweit öffentlich zugänglich:
- Adresse, Sitz, Wohnort, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, Kontakt-Angaben
- Organisationsform, Organe, Geschäftsführer, Revisionsstelle
- Handelsregister-Daten, Zweck des Unternehmens etc.
- Bonitätseinschätzung, Kreditwürdigkeit, Zahlungsmoral
- Vermögens-Situation, Bankverbindungen
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- Spezifische Rating-Auskunft, sofern im Angebot der Wirtschaftsauskunftei vorhanden
Da Wirtschaftsauskunfteien ausschliesslich Wirtschaftsdaten aus legalen Quellen sammeln und entgeltlich zur Verfügung stellen, besteht der Vorteil der Wirtschaftsauskunft vorwiegend in der Bündelung aller legal beschaffbaren Daten resp. in der Vereinfachung der Beschaffung.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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