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Forderungseinzug / Inkasso

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Tipps zur Vermeidung

Rechtsgebiet:
Forderungseinzug / Inkasso
Stichworte:
Forderungseinzug, Forderungseinzug / Inkasso, Inkasso
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bevor Sie eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sollten Sie folgendes beachten:

Vertragsformulare

Optimieren Sie Ihre Vertragsformulare.

  • Gestalten Sie Verträge oder Auftragsbestätigungen zwar ausgewogen, doch in bestimmten Punkten zugunsten Ihres Unternehmens.
  • Verfassen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), welche die Abläufe des Leistungsaustausches klar definieren und die Vorgehensmöglichkeiten bei Leistungsstörungen umschreiben.
  • Nutzen Sie weitere Solvenzrecherche-Möglichkeiten.
  • Eine Bankauskunft ist nur als Eigenauskunft des Kontoinhabers resp. als Auskunft zugunsten einer Drittbank möglich, sofern der Kontoinhaber einverstanden ist und die Drittbank Gegenrecht hält.

Zahlungsart

Passen Sie Ihre Zahlungsart an.

  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Geschäftspartner:
    • Vorauszahlungen oder Anzahlungen
    • Monatszahlungen
    • Quartalszahlungen
  • So können Sie den offenen Forderungsbetrag laufend kontrollieren und eingrenzen. Gleiches ist möglich durch Anwendung des Lastschriftverfahrens (LSV) seitens Ihres Kunden. Verlangen Sie dieses geeignete Mittel bei einer Dauergeschäftsbeziehung.

Mahnungen

Mahnen Sie wirkungsvoll.

  • Ein Besuch oder ein Telefongespräch können mehr Wirkung entfalten als eine briefliche Mahnung. Schlagen Sie Ihrem Schuldner eine Abzahlungsvereinbarung vor (z.B. monatliche Ratenzahlungen).
  • Entschliessen Sie sich zu einer abschliessenden schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung, können Sie ruhig eine bestimmte Tonart anschlagen. Auch einen Leistungsstopp (bei Dauerlieferverträgen) können Sie als Druckmittel einsetzen, wobei natürlich der Leistungsstopp ausdrücklich als Folge des Zahlungsverzuges zu deklarieren ist.
  • Übrigens, auch ein Mahnschreiben kann originell verfasst werden!

Betreibungsregisterauszug

Bestellen Sie einen Betreibungsregisterauszug.

  • Grundsätzlich sollten Sie sich vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung über die Zahlungsfähigkeit/Zahlungsmoral Ihres Vertragspartners informieren. Beim Betreibungsamt an dessen Wohnsitz/Sitz können Sie einen Betreibungsregisterauszug verlangen. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft beträgt aktuell CHF 17.–.

Vertragsart

Wählen Sie die Vertragsart aus.

  • Sie haben die Möglichkeit, durch die passende Wahl der Vertragsart (Agenturvertrag, Kommissionsvertrag, Geschäftsvermittlung durch blosse Mäkelei etc.) Eigentümer der von Ihnen gelieferten Produkte zu bleiben und Ihren Vertragspartner nur als Vertriebsmittler einzusetzen.
  • Vor Einleitung der Betreibung gibt Ihnen der Betreibungsregisterauszug Anhaltspunkte zur Einschätzung des eigenen Kostenrisikos.

Sicherheiten

Verlangen Sie zusätzliche Sicherheiten.

  • Bei zu erwartenden hohen Forderungsbeträgen verbessern Sie Ihre Lage als Gläubiger zum Vornherein durch vertragliche Sicherung Ihrer Forderung (wie z.B. Personalsicherheiten, Pfandbestellung, Abtretung von Forderungen, Kautionen etc).
  • Konsultieren Sie zu diesem Thema einen Rechtsberater

Schuldanerkennung

Verlangen Sie eine schriftliche Schuldanerkennung.

  • Müssen Sie damit rechnen, dass es zu einer zwangsmässigen Eintreibung kommt, ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Schuldner eine Schuldanerkennung besitzen. Auf diese Weise haben Sie weniger zu befürchten, dass Ihr Schuldner später Einwendungen macht, die Sie in zeitraubenden Verfahren zuerst richtigstellen müssen.
  • Haben Sie mit Ihrem Schuldner einen Vertrag abgeschlossen (z.B. Miet-, Leasing-, Darlehens-, Kauf-, Werkvertrag oder einen Auftrag) oder können Sie durch eine Quittung oder einen Arbeitsrapport nachweisen, dass Sie Ihre Leistung erbracht haben, so besitzen Sie bereits eine genügende Schuldanerkennung.
  • Für die richtige Form einer Schuldanerkennung konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsberater.

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