Das Verkehrsdelikt führte nur zu einer geringen Gefahr für die Sicherheit anderer.
Beispiele für leichte Widerhandlungen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ohne erschwerende Umstände wie schlechte Sicht-, Strassen- oder Witterungsverhältnisse:
- Innerorts: 16 – 20 km/h
- Ausserorts: 21 – 25 km/h
- Autobahn: 26 – 30 km/h
- Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ): 0,5 -0,79 o/oo