1. Rechtsgeschäftliche Stellvertretung
Die rechtsgeschäftliche Stellvertretung kommt typischerweise vor, wenn sich die Vertretung auf ein einzelnes Geschäft mit individuellem Charakter bezieht.
Im Innenverhältnis wird die Stellvertretung mittels obligationenrechtlichem Vertrags (z. B. Arbeitsvertrag, Auftrag, Gesellschaftsvertrag) geregelt. In diesem werden die Verpflichtung des Vertreters und der Umfang der Vollmacht zwischen den Vertragsparteien umschrieben.
Für den Umfang der Vertretung gegenüber Dritten ist die Kundgebung der Vollmacht massgebend.
2. Kaufmännische Stellvertretungs-Formen
Der Umfang der kaufmännischen (typisierten) Stellvertretung wird vom Gesetzgeber in verbindlicher Weise geregelt (OR Art. 458 ff.).
Prokura
Die Eintragung im Handelsregister ist zwar vorgeschrieben, jedoch wird der Geschäftsherr schon vor der Eintragung durch die Handlungen des Prokuristen verpflichtet. Dagegen muss das Erlöschen der Prokura auf jeden Fall im Handelsregister eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FirmenrechtEinleitung zum FirmenrechtAutoren:KollektivgesellschaftEinleitung zur Kollektivgesellschaft (KLG)Autoren:Unentgeltliche RechtspflegeEinleitung zur unentgeltlichen RechtspflegeAutoren:AktionärbindungsvertragEinleitung zum AktionärbindungsvertragAutoren:Inaktive GesellschaftEinleitung zur inaktiven GesellschaftAutoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht