LAWINFO

Geschäftsführer

QR Code

Geschäftsführer kraft Vollmacht

Rechtsgebiet:
Geschäftsführer
Stichworte:
Geschäftsführer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1. Rechtsgeschäftliche Stellvertretung

Die rechtsgeschäftliche Stellvertretung kommt typischerweise vor, wenn sich die Vertretung auf ein einzelnes Geschäft mit individuellem Charakter bezieht.

Im Innenverhältnis wird die Stellvertretung mittels obligationenrechtlichem Vertrags (z. B. Arbeitsvertrag, Auftrag, Gesellschaftsvertrag) geregelt. In diesem werden die Verpflichtung des Vertreters und der Umfang der Vollmacht zwischen den Vertragsparteien umschrieben.

Für den Umfang der Vertretung gegenüber Dritten ist die Kundgebung der Vollmacht massgebend.

2. Kaufmännische Stellvertretungs-Formen

Der Umfang der kaufmännischen (typisierten) Stellvertretung wird vom Gesetzgeber in verbindlicher Weise geregelt (OR Art. 458 ff.).

Prokura

Die Eintragung im Handelsregister ist zwar vorgeschrieben, jedoch wird der Geschäftsherr schon vor der Eintragung durch die Handlungen des Prokuristen verpflichtet. Dagegen muss das Erlöschen der Prokura auf jeden Fall im Handelsregister eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu werden.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.