1. Rechtsgeschäftliche Stellvertretung
Die rechtsgeschäftliche Stellvertretung kommt typischerweise vor, wenn sich die Vertretung auf ein einzelnes Geschäft mit individuellem Charakter bezieht.
Im Innenverhältnis wird die Stellvertretung mittels obligationenrechtlichem Vertrags (z. B. Arbeitsvertrag, Auftrag, Gesellschaftsvertrag) geregelt. In diesem werden die Verpflichtung des Vertreters und der Umfang der Vollmacht zwischen den Vertragsparteien umschrieben.
Für den Umfang der Vertretung gegenüber Dritten ist die Kundgebung der Vollmacht massgebend.
2. Kaufmännische Stellvertretungs-Formen
Der Umfang der kaufmännischen (typisierten) Stellvertretung wird vom Gesetzgeber in verbindlicher Weise geregelt (OR Art. 458 ff.).
Prokura
Die Eintragung im Handelsregister ist zwar vorgeschrieben, jedoch wird der Geschäftsherr schon vor der Eintragung durch die Handlungen des Prokuristen verpflichtet. Dagegen muss das Erlöschen der Prokura auf jeden Fall im Handelsregister eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu werden.