Das Gesundheitsrecht umfasst als komplexes Querschnittsgebiet sämtliche Rechtsbereiche im Zusammenhang mit dem Thema Gesundheit, v.a. die wichtige Fragestellungen zu den Rechten und Pflichten von Patienten oder der Festlegung und Durchsetzung von Tarifansprüchen.
Das Gesundheitsrecht in der Schweiz umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen, einschliesslich Arzthaftung, Spitalrecht, KVG, Pharmarecht und Medizinalprodukte.
Es regelt das Verhältnis zwischen Patienten, Leistungserbringern (Ärzte, Spitäler) und Versicherern, wobei der Schutz der Patientenrechte und die Qualitätssicherung im Mittelpunkt stehen.
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