Die vorstehenden Ausführungen dokumentieren, dass die Gewährleistungsklausel bzw. die Klausel über die Wegbedingung der Gewährleistungspflicht vielfach nicht bloss bedeutungslose Floskeln sind. Urkundsbeamte und Parteien sollten sich mit dem Mängelhaftungsthema ernsthaft auseinander- setzen. Noch wichtiger ist aber, dass der Käufer zu neudeutsch eine Boden- und Gebäude-Due-Diligence unternimmt. Besser sich vorher zu informieren als nachher zu streiten!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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