Die vorstehenden Ausführungen dokumentieren, dass die Gewährleistungsklausel bzw. die Klausel über die Wegbedingung der Gewährleistungspflicht vielfach nicht bloss bedeutungslose Floskeln sind. Urkundsbeamte und Parteien sollten sich mit dem Mängelhaftungsthema ernsthaft auseinander- setzen. Noch wichtiger ist aber, dass der Käufer zu neudeutsch eine Boden- und Gebäude-Due-Diligence unternimmt. Besser sich vorher zu informieren als nachher zu streiten!
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Gewährleistung beim Immobilienkauf
Fazit
Rechtsgebiet:
Gewährleistung beim Immobilienkauf
Stichworte:
Gewährleistung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG