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Gewinnausschüttung

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Fazit

Rechtsgebiet:
Gewinnausschüttung
Stichworte:
Gewinnausschüttung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeine Empfehlung

Setzen Sie sich nicht unnötigem Risiko aus: Verdeckte Gewinnausschüttungen können erhebliche Steuerfolgen und Administrationsaufwand nach sich ziehen.

Besonderer Rat

  1. Rechtgeschäfte zwischen Gesellschaft und Anteilsinhaber sollten nur geschlossen werden, wenn sie unvermeidbar sind
  2. Privatperson prüfen mit Vorteil, ob sie durch das oder die Rechtsgeschäfte nicht zum Selbständigerwerbenden wird (Risiko: zB Veranlagung als Wertpapierhändler oder als (Immobilien-)Makler, mit noch weiteren Folgen [AHV-Abgaben für Selbständigerwerbende [doppelter Betrag], MWST]])
  3. Formaler Vertrag und Schriftlichkeit (nicht nur blosse Buchungen und keine Rückdatierungen)
  4. Preisfestsetzung (at arm’s length)
  5. Dokumentierung für spätere Beanstandungen der Steuerbehörden
    1. Gattungsware (Markt- und Börsenpreise)
      Wertpapiere: Kurs-Belege/-bestätigungen oder bei
      Autos: Eurotax-Ausdruck (+ ev. Schätzungsgutachten eines Autofachmanns oder einer Garage) aufbewahren
    2. Spezieswaren (Individualbewertung)
      eine oder gar zwei Schätzungen von Fachmann erstellen lassen und aufbewahren (ev. inkl. Fotodoku)
  6. Kauf zum (zeitnahen) Weiterverkauf, ab Privatbesitz
    1. Dies wird von den Steuerbehörden oft abgeklärt
    2. Ein kurzfristig höherer Wiederverkaufspreis bricht die Schätzwerte, ist doch der Verkehr- und nicht der Schätzwert massgebend
    3. zusätzlicher Vorwurf: Die Gesellschaft hätte das Geschäft mit dem Enderwerber direkt machen können (möglicherweise ist die Geschäftsbeziehung nur dank der Gesellschaft bekannt geworden).
  7. Steuerruling (zu [betriebs-]wirtschaftlichen Belangen nehmen die Steuerbehörden nicht Stellung, aber ausnahmeweise vielleicht trotzdem).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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