Rechtsgeschäftliche Errichtung
Verpflichtungsgeschäft
- Sicherungsabrede im Kreditvertrag (= causa)
- Rechtsnatur
- Zweiseitiger Vertrag (Sicherungsvertrag)
- Klauseln im Kreditvertrag
- Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Globalzession
- ev. Geschäftsverkehrspflicht
- Form
- Formfrei [vgl. OR 165 Abs. 2 und OR 11 Abs. 1]
- Empfohlene Form
- Schriftform
- Im Bankverkehr gelangen ohnehin meistens Formularverträge zum Einsatz
Verfügungsgeschäft
- = Erfüllung der Sicherungsklausel im Kreditvertrag
- Grundsätzliche Anwendung des Abstraktheitsprinzips (keine Gültigkeitsabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom Verpflichtungsgeschäft)
- Forderungen
- Abtretung (Zession) gegenwärtiger und künftiger Forderungen
- Form
- Schriftform [vgl. OR 165 Abs. 1]
- Übergabe allfälliger Schuldscheine
- Notifikation
- Regelfall
- Keine (Notifikations-„Verzicht“ (sog. Stille Zession) nur solange der Kreditschuldner seinen Verpflichtungen nachkommt)
- Ausnahmetatbestand
- Notifikation, sobald der Kreditschuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder in Insolvenz geht
- Regelfall
- Andere Rechte
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- Besicherung in der Regel mittels Einzelzession oder Sicherungszession
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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