Gestuftes Verhältnis mit Familienangehörigem
= Verhältnis, bei dem der Arbeitnehmer einen Familienangehörigen als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht zuzieht (kein gestuftes Arbeitsverhältnis!)
Beispiel
Heimarbeitsvertrag
OR 351
Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Heimarbeitnehmer1, in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder mit Familienangehörigen Arbeiten im Lohn für den Arbeitgeber auszuführen.
Gestuftes Arbeitsverhältnis
= Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seinerseits einen dritten Arbeitnehmer (als Hilfsperson, auch Unterarbeitnehmer) zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht beizieht
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