Kriterien
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer
- auf Anordnung des Arbeitgebers
- mit dem Zweck der Erbringung idR von Akkordarbeit.
Rechtsverhältnisse
Ausgangslage
Die Betriebsgruppe kennt folgende Rechtsverhältnisse:
- das Innenverhältnis
- das Aussenverhältnis
Agenda
Innenverhältnis
Im Unterschied zur Eigengruppe fehlt es hier am vertraglichen Zusammenschluss der Gruppenmitglieder, da die Initiative nicht auf Eigenantrieb der Gruppenmitglieder (Innenverhältnis), sondern auf eine Anordnung des Arbeitgebers (Aussenverhältnis) zurückzuführen ist. – Mangels entsprechender Willensbildung besteht keine einfache Gesellschaft.
Aussenverhältnis
Es besteht eine Mehrzahl von Arbeitsverträgen mit – auch hier – wechselseitigen Bezügen:
- Arbeitszeit
- Arbeitseinsatz
- Gruppenmitglied 1 immer vormittags und Gruppenmitglied 2 immer nachmittags
- Einsatzplan nach bestimmten Wochentagen oder Zeiten
- usw.
- Arbeitseinsatz
- Lohn
- Lohn ist an jedes Gruppenmitglied einzeln zu entrichten
- Lohnquantitativ ev. nach dem Arbeitsergebnis der Gruppe
- Verteilschlüssel: Aufteilungsschlüssel zG der einzelnen Gruppenmitglieder muss im Voraus bestimmt werden
- Kündigung / Entlassung
- Die Arbeitsverhältnisse können und müssen je einzeln gekündigt werden
- Die gleichzeitige Kündigung ist möglich und ev. notwendig.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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