Im Rahmen des „Arbeitsverhältnisses Hauptarbeitgeber / Arbeitnehmer“ (Ziffer 1) bedarf es u.E. der stillschweigenden, konkludenten oder ausdrücklichen Zustimmung, dass er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine Hilfsperson beiziehen darf.
U.E. ist die Zustimmung aus verschiedenen Gründen erforderlich:
- Verantwortung des Hauptarbeitgebers für die Arbeitsorganisation, in die die Hilfsperson integriert werden soll
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen und Problemstellungen, abhängig natürlich vom Arbeitspensum der Hilfsperson
Sozialversicherungsrechtliche Risiken für den Hauptarbeitgeber
Für den Hauptarbeitgeber dürften sich im Verkehr mit den Sozialversicherungsbehörden die nämlichen Probleme und Risiken ergeben wie mit einem „hauptbeschäftigten“ freien Mitarbeiter (Freelancer):
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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