Im Rahmen des „Arbeitsverhältnisses Hauptarbeitgeber / Arbeitnehmer“ (Ziffer 1) bedarf es u.E. der stillschweigenden, konkludenten oder ausdrücklichen Zustimmung, dass er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine Hilfsperson beiziehen darf.
U.E. ist die Zustimmung aus verschiedenen Gründen erforderlich:
- Verantwortung des Hauptarbeitgebers für die Arbeitsorganisation, in die die Hilfsperson integriert werden soll
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen und Problemstellungen, abhängig natürlich vom Arbeitspensum der Hilfsperson
Sozialversicherungsrechtliche Risiken für den Hauptarbeitgeber
Für den Hauptarbeitgeber dürften sich im Verkehr mit den Sozialversicherungsbehörden die nämlichen Probleme und Risiken ergeben wie mit einem „hauptbeschäftigten“ freien Mitarbeiter (Freelancer):
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