Grundlagen
Selbstorganschaft
Die Geschäftsführung ist Komplementären-Sache. Bei mehreren Komplementären steht das Geschäftsführungsrecht grundsätzlich allen zu.
Geschäftsführungsrecht umfasst nur Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs.
Delegation an Dritte
Die Delegation der Geschäftsführung an Dritte ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Interesse an einer sachgerechten Verwaltung
- Dritter muss Gewähr für einwandfreie Tätigkeit bieten
- Komplementäre müssen den Dritten instruieren, überwachen und kontrollieren
Eine reine Fremdorganschaft ist nicht zulässig. Mindestens ein Komplementär muss u.E. bei der Geschäftsführung mitwirken.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:Revisorenhaftung / RevisionshaftungEinleitung zur RevisorenhaftungAutoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...Autoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache GesellschaftAutoren:Handelsgericht / HandelsgerichteEinleitung zum Handelsgericht / zu den Han...Autoren:Gesellschaft mit beschränkter Ha...Einleitung zur GmbH
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht