Grundlagen
Gegenstand der Beschlüsse
Gesellschafterbeschlüsse sind zwingend notwendig für alle wesentlichen Anlässe wie
- Genehmigung von Bilanz und Jahresrechnungen
- Aufnahme eines neuen Gesellschafters
- Ausschluss eines Gesellschafters
- Auflösung der KkK
Nach dispositivem Recht sind ferner durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden:
- Geschäftsführungshandlungen ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
Beschlussquoren
- Einstimmigkeit
- Ausnahme:
- Gesellschaftsvertrag sieht Mehrheitsbeschluss vor
- Kopfstimmprinzip
- Ausnahme:
- Anderslautende Bemessungskriterien im Gesellschaftsvertrag
- zB Stimmkraft nach Höhe der geleisteten Einlagen
- Anderslautende Bemessungskriterien im Gesellschaftsvertrag
- Ausnahme:
- Kopfstimmprinzip
- Gesellschaftsvertrag sieht Mehrheitsbeschluss vor
Organisationsanpassung
Die KkK darf ihre Organisation insofern anpassen, als sie ein spezielles Organ für die Gesellschafterbeschlüsse schafft, zB eine Gesellschafterversammlung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...Autoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...Autoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache GesellschaftAutoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:GenossenschaftsrechtEinleitung zum GenossenschaftsrechtAutoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur Unternehmensnachfolge
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht