Grundlagen
Gegenstand der Beschlüsse
Gesellschafterbeschlüsse sind zwingend notwendig für alle wesentlichen Anlässe wie
- Genehmigung von Bilanz und Jahresrechnungen
- Aufnahme eines neuen Gesellschafters
- Ausschluss eines Gesellschafters
- Auflösung der KkK
Nach dispositivem Recht sind ferner durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden:
- Geschäftsführungshandlungen ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
Beschlussquoren
- Einstimmigkeit
- Ausnahme:
- Gesellschaftsvertrag sieht Mehrheitsbeschluss vor
- Kopfstimmprinzip
- Ausnahme:
- Anderslautende Bemessungskriterien im Gesellschaftsvertrag
- zB Stimmkraft nach Höhe der geleisteten Einlagen
- Anderslautende Bemessungskriterien im Gesellschaftsvertrag
- Ausnahme:
- Kopfstimmprinzip
- Gesellschaftsvertrag sieht Mehrheitsbeschluss vor
Organisationsanpassung
Die KkK darf ihre Organisation insofern anpassen, als sie ein spezielles Organ für die Gesellschafterbeschlüsse schafft, zB eine Gesellschafterversammlung.
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