Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, sich jedoch in der Schweiz aufhalten und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Quellensteuern bezahlen.
- Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
- Steuerbar sind die Bruttoeinkünfte ohne die Abzüge für AHV//V, ALV, UVG und BVG.
- Massgebend für die Berechnung ist dabei der monatliche Bruttolohn.
- Ist der jährliche Bruttolohn höher als 120’000 CHF wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet und die Abrechnung im Nachhinein vorgenommen.
Überblick: Das Steuersystem der Schweiz
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Steuerrechtlicher Aufenthalt ist der Fall bei Personen, welche entweder mind. 30 Tage in der Schweiz erwerbstätig sind, oder bei Personen, welche sich mind. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, bei welchen aufgrund einer wirtschaftlichen Beziehung wie Grundeigentum oder Betriebsstätte eine Steuerpflicht besteht.
Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen etc., welche ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Diese haben in der Regel auf Bundesebene eine Gewinnsteuer zu entrichten, auf Kantons- und Gemeindeebene eine Gewinn- und Kapitalsteuer.
Welche Steuern werden erhoben?
Der Bund erhebt
- Steuern auf Einkommen sowie andere direkte Steuern: Direkte Bundessteuer (auf Einkommen natürlicher Personen / auf Gewinn juristischer Personen), Eidg. Verrechnungssteuer, Eidg. Spielbankenabgabe, Wehrpflichtersatzabgabe
- Verbrauchssteuern: Mehrwertsteuer, Eidg. Stempelabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer, Steuern auf Spirituosen, Zölle
Die Kantone und Gemeinden erbeben
- Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Kopf-, Personal- oder Haushaltssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Lotteriegewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer, Gewerbesteuer, Kantonale Spielbankenabgaben
- Besitzes- und Aufwandsteuern: Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Kantonale Stempelsteuer, Lotteriesteuer, Wasserwerksteuer, Diverse
Unterschiedlich hohe Steuerbelastung
Die Steuerbelastung unterscheidet sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, und auch von Gemeinde zu Gemeinde. Dies, da jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz hat und zusätzlich die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden differieren. Davon sind in erster Linie die Einkommens- und Vermögenssteuern betroffen, welche von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden. Die unterschiedlich hohe Steuerbelastung begründet sich in der finanziellen Unabhängigkeit jedes Gemeinwesens und den politischen Rechten des Föderalismus. Damit jedoch die Unterschiede in der Steuerbelastung nicht allzu gross werden, wird in der Schweiz das Instrument des interkantonalen und interkommunalen Finanzausgleichs eingesetzt. Finanzschwache Kantone und Gemeinden erhalten Ausgleichszahlungen, um so ihre Steuerbelastung möglichst tief halten zu können.
Mehr Informationen zum Steuersystem der Schweiz: