Die Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz sind in aller Regel gemeinsam kodifiziert. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur im Zusammenkommen des Steuertatbestandes: Die Erbschaftssteuer wird auf einer Zuwendung von Todes wegen, die Schenkungssteuer auf einer lebzeitigen Zuwendung erhoben. Aus diesen Gründen werden die beiden Steuern an dieser Stelle gemeinsam behandelt.
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