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Massenentlassung

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Checkliste – Arbeitgeber und Massenentlassung

Rechtsgebiet:
Massenentlassung
Stichworte:
Entlassung, Massenentlassung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Möchten Sie als Arbeitgeber eine grössere Anzahl Kündigungen aussprechen(Stichwort: Massenentlassung), so ist vorweg abzuklären, ob
    1. die Bestimmungen über die Massenentlassungen anwendbarsind (OR 335d), nämlich bezüglich
      1. Zahl der im Betrieb beschäftigen Arbeitnehmer?
      2. Anzahl geplanter Kündigungen in welchem Zeitraum (innert 30 Tagen?)?
      3. Kündigungsgrund bei der Person des oder der zu kündigenden Mitarbeiter (Kündigung aus anderem Grund als die Massenentlassung)?
      4. Kündigungsgrund beim Betrieb, infolge behördlicher Anordnungen (keine Betriebsschliessung infolge gerichtlicher Entscheidung)?
  2. Haben Sie die Arbeitnehmer oder ihre Vertretung schriftlich informiert (OR 335f Abs. 3)?
  3. Wurde den Arbeitnehmern genügend Zeit zur Unterbreitung eigener Vorschläge gewährt (OR 335f Abs. 2)?
  4. Sind die Arbeitnehmer-Vorschläge von Ihnen geprüft worden (OR 335f Abs. 1)?
  5. Haben Sie die Massenentlassungen, unter Mitteilung des Konsultationsergebnisses, dem Arbeitsamt angezeigt (OR 335g)?
  6. Haben die Arbeitnehmer oder ihre Vertretung eine Kopie der Anzeige ans Arbeitsamt erhalten (OR335g Abs. 1)?
  7. Haben Sie alle Voraussetzungen (Ziff. 1 – 6) gecheckt? Unterlassungen können Kostenfolgen haben!

  8. Eingang von Einsprachen der Arbeitnehmer gegen die Kündigung?
    1. Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
    2. Keine Einigung:
      1. Klageeinleitung durch die Arbeitnehmer abwarten
      2. Prozessführung
      3. ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
      4. Urteil
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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