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Mieterstreckung

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Anpassung an veränderte Verhältnisse

Rechtsgebiet:
Mieterstreckung
Stichworte:
Mieterstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede Partei kann von der Schlichtungsbehörde resp. dem Gericht verlangen, dass der Mietvertrag während der Erstreckungsdauer den veränderten Verhältnissen angepasst wird.

Dies ergibt folgende Möglichkeiten:

  • Der Vermieter kann eine Mietzinserhöhung resp. einseitige Vertragsänderung geltend machen, welche materiell nach den allgemeinen Regeln beurteilt wird:

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